Montag, 8. Juli 2013

Heizperiode 2014 wird deutlich teurer! CO2-Emissionen aus Nutzung fossiler Energieträger - Erhöhung der CO2-Abgabe

Das Schweizer CO2-Gesetz konzentriert sich auf die CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Energieträger. Die Statistik nach CO2-Gesetz berücksichtigt die Witterung in der Heizperiode.

Klimapolitik der Schweiz ab 2013

Die Schweiz verfolgt eine aktive Politik zur Reduktion der Treibhausgase. Sie leistet einen Beitrag zum international anerkannten 2-Grad-Ziel. Das auf den 1. Januar 2013 revidierte CO2-Gesetz fokussiert darauf, die Emissionen im Inland zu senken.
 
Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe wird 2014 deutlich erhöht!

Die am 3. Juli 2013 vom Bundesamt für Umwelt BAFU veröffentlichte CO2-Statistik zeigt, dass sich der CO2-Ausstoss aus dem Verbrauch von Brennstoffen zwischen 2011 und 2012 nur wenig verändert hat. Er betrug im Jahr 2012 82,5 Prozent des Wertes von 1990 und lag damit deutlich über dem Zielwert von 79 Prozent. Deshalb wird gemäss der vom Bundesrat erlassenen CO2-Verordnung die CO2-Abgabe erhöht. Sie wird per 1. Januar 2014 von heute 36 auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 9,5 auf 16 Rappen pro Liter Heizöl extraleicht, resp. von 7 auf 12 Rappen pro Kubikmeter Erdgas. Die Erhöhung der CO2-Abgabe ist im vom Parlament auf den 1. Januar 2013 erlassenen CO2-Gesetz vorgesehen und setzt einen Anreiz, Klima schädigende Treibhausgase zu vermindern, damit die Schweiz ihre Klimaziele erreicht und unabhängiger von fossilen Brennstoffen wird.

Die Schweiz hatte sich in der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2008 bis 2012) verpflichtet, ihren Ausstoss an Treibhausgasen um 8 % unter das Niveau von 1990 zu senken. Für den gleichen Zeitraum verankerte das 1999 erlassene CO2-Gesetz Reduktionsziele für die CO2-Emissionen aus Brenn- und Treibstoffen.

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Das per 1.1.2013 revidierte CO2-Gesetz knüpft nahtlos daran an.
  • Die Schweiz soll ihre Treibhausgas-Emissionen im Inland bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber 1990 senken.
  • Das Gesetz betrifft vor allem fossile Brenn- und Treibstoffe, erfasst aber neben CO2 auch andere wichtige Treibhausgase.
  • Zudem schreibt es dem Bund eine koordinierende Rolle zu bei der Anpassung an den Klimawandel.
 
Revidiertes CO2-Gesetz ab 01.01.2013 in Kraft

Quelle:
Bundesamt für Umwelt bafu.admin.ch / freedriveuk.com

Freitag, 28. Juni 2013

Technik-Highlights für Hausbesitzer: > Mittwoch, 3. Juli 2013 in Egerkingen

Veranstaltung: Präsentationen von
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Datum:             Mittwoch, 3. Juli 2013

Zeiten:               1. Präsentation: 15.00 Uhr -
                             ca. 17.00 Uhr                             
                             2. Präsentation: 19.00 Uhr -
                             ca. 21.00 Uhr

Ort:                     Comfort Hotel Egerkingen
                             in CH-4622 Egerkingen

Teilnehmer:    Für SIE und IHN, Hauseigentümer, 
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                             Makler, u.a.m.

Wir suchen:     Interessierte Personen /
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                             Vertretungen / Stützpunkte

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Einladung:       Dokument (pdf) >
                             130703-Einladung Hotel Egerkingen
                             < Bitte herunterladen.

Anmeldung:    Auf Bilder klicken
                             (Anmeldeformular)

Kontakt:           Ihr Gastgeber
                             erg Energie & Heizfuchs GmbH
 
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Donnerstag, 27. Juni 2013

Zuschlag für grüner Strom steigt pro Kilowattstunde

Zuschlag für grünen Strom und Gewässerschutz steigt 2014 auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde

Bern (news-admin): Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und den Gewässerschutz bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 2014 einen Zuschlag von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt.

Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde. Im Juni 2010 hatte das Parlament mit der Änderung des Energiegesetzes entschieden, dass der Bundesrat diesen so genannten Netzzuschlag ab 2013 bedarfsgerecht auf maximal 0,9 Rappen/kWh erhöhen kann. Seit 2012 wird ausserdem ein Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben (Revision Gewässerschutzgesetz vom Dezember 2009).

Nachdem der Netzzuschlag zur Finanzierung der KEV und der Gewässerschutz­massnahmen in den Jahren 2012 und 2013 bei 0,45 Rappen lag (0,35 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz) hebt der Bundesrat diesen für das Jahr 2014 auf 0,6 Rappen/kWh an (0,5 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz). Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 5‘000 kWh erhöht sich die Belastung damit von 22.50 auf 30 Franken pro Jahr, das sind  7.50 Franken mehr als bisher.

2014 werden mit dem erhöhten Netzzuschlag rund 288 Millionen Franken für die Finanzierung der Massnahmen gemäss Energiegesetz sowie rund 57 Millionen Franken für Gewässerschutzmassnahmen generiert.

Die Erhöhung ist erforderlich, um die Finanzierung der zusätzlichen Produktionsmengen, die 2014 erwartet werden, sicherzustellen. Konkret ist 2014 mit einer Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von rund 1,6 Milliarden kWh zu rechnen. Die daraus entstehenden Kosten für die KEV belaufen sich auf knapp 330 Millionen Franken (ca. 50 Millionen Franken mehr als 2013). Zurückzuführen ist diese Zunahme unter anderem auf deutlich grössere Photovoltaik-Kontingente.

 
Hinzu kommen weitere Ausgaben in der Höhe von rund 60 Millionen Franken für die ab Anfang 2014 vorgesehene Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (PV) mit einer Leistung von weniger als 30 kW (gemäss Parlamentarische Initiative 12.400 „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher" der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats).
Die Kosten für die weiteren Massnahmen, die gemäss Energiegesetz aus dem Netzzuschlag finanziert werden müssen (unter anderem die Rückerstattungen an die Strom-Grossverbraucher, die wettbewerblichen Ausschreibungen sowie die Verluste aus Bürgschaften für Geothermie) belaufen sich 2014 auf voraussichtlich 122 Millionen Franken.

Der gesamte Mittelbedarf für das Jahr 2014 beläuft sich damit auf rund 569 Millionen Franken (= 330 Mio. KEV + 60 Mio. Investitionshilfen kleine Photovoltaik + 122 Mio. weitere Massnahmen + 57 Mio. Gewässerschutz). Er wird durch die vorliegende Erhöhung des Netzzuschlags sowie aus den Reserven der Vorjahre gedeckt. >>weiterlesen